Gesetzlicher Auftrag

Der Bildungsauftrag ist im §3 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg sowie im Sozialgesetzbuch VIII und in den Grundsätzen elementa-rer Bildung geregelt, die 2004 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg herausgegeben wurden.
Unser Bildungsauftrag ist es, unsere Kinder auf das Leben umfassend vorzubereiten. Die Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung. Das heißt für uns, die Kinder da abzuholen, wo sie in ihrer Entwicklung am Tage der Aufnahme in unserer Einrichtung stehen. Wir geben ihnen die Möglichkeiten und Voraussetzungen, sich ihre Umwelt aktiv selbstständig und kreativ zu erobern. Je mehr wir den Kindern in diesen, für ihre Entwicklung so wichtigen Jahren, Zeit lassen, ungestört jeden Fortschritt möglichst aus eigener Kraft zu vollziehen, um so positiver ist es für ihre seelische, geistige und körperliche Entwicklung. 
Unsere Einrichtung bietet den Kindern dazu die Möglichkeit, sich in ihrer neuen Lebenswelt zu orientieren und sich mit dieser auseinanderzusetzen.
Die pädagogischen Fachkräfte begleiten und unterstützen die Kinder, indem sie verschiedene Materialien (Natur und didaktische Materialien) zur Verfügung stellen, aber auch den Kindern gesamtgesellschaftliche Werte und Normen vermitteln.
In unserer Kita finden auch sozial-emotional beeinträchtigte sowie kognitiv-sprachlich entwicklungsverzögerte Kinder intensive und besondere Unterstützung. Obwohl wir keine Integrations-Kita sind, bieten wir im Einzelfall Hilfe nach dem SGB XII bzw. SGB XIII an. Voraussetzung für die Erbringung der Hilfe in der Kita ist der Antrag der Eltern beim entsprechenden Leistungsträ-ger (Sozialamt/ Jugendamt).
 

 

SGB VIII §8a Kindeswohlgefährdung 

Da sich in unserer Gemeinde ein insoweit erfahrenes Fachkraft für Kinder-schutz (ISEF) befindet, sieht unsere Melderichtlinie wie folgt aus:
Bei Verdacht bzw. Tatbestand der Kindeswohlgefährdung erfolgt die Meldung sofort an die Kita-Leitung und an die Schutzfachkraft. Diese gibt die Infos weiter an den Träger der Einrichtung und dieser leitet die Kenntnisnahme un-verzüglich an das Jugendamt weiter.

 

            §8b

Seit Herbst 2021 setzen wir uns im Rahmen von mehreren Fortbildungen und Dienstberatungen gemeinsam mit dem IFK mit dem Thema „Institutioneller Kinderschutz“ auseinander. In der Reform des SGB VIII wird gefordert, dass der Schutz vor Gewalt in einer Konzeption mit Entwicklung, Anwendung und Überprüfung verankert wird. Die Kita soll als sicherer Ort fungieren. Seit 2022 sind wir in der Arbeit eines Gewaltschutzkonzeptes für die Kita Birkenwichtel. Es bezieht sich auf den institutionellen Schutz der Kinder und zeigt einrichtungsspezifische Risiko- und Schutzfaktoren auf. Ein erster Entwurf liegt in der Kita aus.

 

Sprachstandsfeststellung, -erhebung und –förderung

LINK MBJS: http://mbjs.brandenburg.de

 

Rechtliche Umsetzung:

Ab Juli 2007 wurden die Aufgaben in den Kitas um die Sprachstandserhebung und die Sprachförderung bei Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung erweitert (§3 Abs.: 1, Kita-Gesetz, §37 Abs.: 2, Brandenburgische-Schulgesetz). Damit werden alle Kinder verpflichtet an einer Sprachstandsfeststellung und eventuell anschließend an einer Sprachförderung teilzunehmen.
Gründe für diesen Beschluss liegen darin, dass zu viele Kinder bei der Einschulung als sprachauffällig erkannt werden. Die Sprachförderung soll diesen Kindern den Übergang in die Schule erleichtern und ihnen bessere Startchancen ermöglichen.
Die Eltern erhalten für die Anmeldung der Schulanfänger eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung von den kompensatorischen Sprachkräften der Kita.
 

 

Ablauf:

Screening-Phase

Bei den Kindern wird jährlich von der jeweiligen pädagogischen Fachkraft in einem Screening-Verfahren mit dem Beobachtungsinstrument Meilensteine der Sprachentwicklung festgestellt, bei welchem Kind es Anhaltspunkte für einen möglichen Sprachförderbedarf gibt.

 

Diagnostische Phase

Mit Hilfe des Kindersprachtests „KISTE“(Abkürzung für Kindersprachtests) werden diese sprachauffälligen Kinder von einer extra dafür ausgebildeten pädagogischen Fachkraft (kompensatorische Sprachförderkraft) sprachdiagnostisch untersucht und die zu fördernden Kinder bestimmt. 

 

Gespräche mit den Eltern

Die qualifizierte Fachkraft informiert die Eltern über die Ergebnisse des Sprachtests und die beabsichtigte Förderung. Sie gibt Anregungen, was die Eltern zu Hause tun können, um zur Förderung ihres Kindes beizutragen und ist Ansprechpartner.

 

Förderphase

Am Anfang des Kalenderjahres beginnt die Sprachförderung, die in einem Zeitraum von mindestens 12-14 Wochen in einem extra bereitgestellten Raum stattfindet. Die kompensatorische Sprachförderkraft fördert die Kinder in Kleingruppen (4-6 Kinder) täglich 30 Minuten mit dem Programm „Handlung und Sprache“. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Träger und den Mitarbeitern ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Gelingen. 

Der Förderphase anschließend erfolgt eine Mitteilung der Ergebnisse an die Eltern.

 

Grenzsteine der Entwicklung

Jedes Kind unserer Kita wird regelmäßig und differenziert beobachtet. Die Beobachtungen werden dokumentiert, reflektiert und für die Zusammenarbeit mit den Eltern genutzt.

 

Wozu ist Beobachtung wichtig?

  • Gezielte Beobachtungen der Kinder sind eine wesentliche Voraussetzung.

  • Gezielte und systematische Beobachtungen können helfen, die subjektive Wahrnehmung der pädagogischen Fachkraft einzudämmen (wertungsfrei).

  • Um Entwicklungsprozesse wahrnehmen zu können und zu erkennen, welche Unterstützung und Förderung das einzelne Kind braucht, ist regelmäßige Beobachtung unerlässlich.

  • Für ein Gespräch mit den Eltern ist die genaue Auskunft über ihr Kind von besonderer Bedeutung, damit sie Entwicklungsschritte miterleben.

 

Die Grenzsteine der Entwicklung sind ein Frühwarnsystem, das in der Hand der pädagogischen Fachkraft dazu dient, Risiken in den Entwicklungsverläufen von Kindern frühzeitig zu erkennen. Angewandt werden sie in Form von Beobachtungsbögen, die nach dem Alter der Kinder differenziert und in 6 Entwicklungsbereiche unterteilt sind:

  • Grenzstein der Körpermotorik

  • Grenzstein der Hand- und Fingermotorik

  • Grenzstein des Spracherwerbs plus Meilensteine der Sprachentwicklung

  • Grenzstein der kognitiven Entwicklung

  • Grenzstein der sozialen Kompetenz

  • Grenzstein der emotionalen Kompetenz.

 

Diese Beobachtungsbögen kommen jährlich, in der Regel zeitnah um den Geburtstag des Kindes, zum Einsatz. Dabei wird in Verbindung mit einem Elterngespräch auf eine eventuelle diagnostische Abklärung hingewiesen.