Hausordnung für die Kita „Birkenwichtel“

Die Hausordnung ist für alle Kita-Kinder, deren Erziehungsberechtigte, Gäste sowie für alle pädagogischen und technischen Kräfte der Einrichtung verbindlich. Sie ist als Teil unserer Konzeption zu verstehen und in Zusammenarbeit mit der Kitaverwaltung der Gemeinde Brieselang erarbeitet.
 

  1. Die Kita ist von 6 bis 17.30 Uhr geöffnet. Bitte alle Kinder pünktlich bis 9 Uhr bringen, da um 9 Uhr die Bildungsangebote beginnen.
    Für Kinder, die einen Rechtsanspruch (§1 Absatz 3 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg) von täglich 6 Stunden haben, gilt die Kernzeit von 9-15 Uhr, alternativ 8-14/8:30-14:30 als dauerhafte Zeit. Beim Überschreiten der Betreuungszeit aus nicht vertretbaren Umständen, behalten wir uns eine Meldung an die Gemeinde vor. Diese kann gem. §3 Absatz 3 der Kitagebührensatzung nach Ermessen einen Beitrag je angefangene halbe Betreuungsstunde erheben. Bei arbeitsbedingten Änderungen oder mit Beginn des Mutterschutzes/Elternzeit ist die Kita/der Träger zu informieren. Im Fall von Mutterschutz und Elternzeit gilt gemäß Kita-Gesetzt eine Regelbetreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich.
    Eltern, die ihre Kinder zu spät abholen, werden von der diensthabenden pädagogischen Fachkraft zum Gegenzeichnen der Abholzeit aufgefordert.

     

  2. Wir bitten um eine telefonische Abmeldung vom Kita-Tag bis spätestens 7:30 Uhr, sodass die Küche passend zur Kinderanzahl das Essen vorbereiten kann.

     

  3. Kommen die Kinder in die Einrichtung, sind sie der pädagogischen Fachkraft persönlich zu übergeben und bei der Abholung abzumelden. Kinderwagen von Geschwisterkindern stellen Sie bitte während der Bring- und Abholsituation aus hygienischen Gründen im Krippenflur gleich links neben dem Eingang ab (an der Pinnwand). Kinderwagen von Kita-Kindern können während der Betreuung links neben dem Hausmeisterraum auf eigene Haftung untergestellt werden. Kita-Kinder, die mit dem eigenen Fahrrad kommen, dürfen während der Betreuungszeit ihr Fahrrad auf eigene Haftung am Fahrradständer vor der Kita parken.

     

  4. Zum Zeitpunkt der Aufnahme wird von den Eltern festgelegt, von wem das Kind abgeholt werden darf (siehe Vollmachten). Sollte aus dringenden, außergewöhnlichen Gründen ein Kind bis 17.30 Uhr nicht abgeholt werden können, bitten wir Sie, sich unbedingt schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen. Sollte das nicht erfolgen, wird sich der Spätdienst mit allen Abholberechtigten der Kinderkartei telefonisch in Verbindung setzen. Sollte um 18 Uhr niemand erreicht werden, sind wir verpflichtet, die Polizei und das Jugendamt zu informieren.

     

  5. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern. Bei   Festen mit Eltern obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.

     

  6. Mitzubringen in die Einrichtung sind mit Namen gekennzeichnete Wechselschuhe (keine Latschen), Wechselwäsche und einen Kamm bzw. eine Haarbürste möglichst zum Aufhängen. Sollte Ihr Kind einen Nuckel benutzen, ist dieser ebenso mit Namen zu versehen wie eine dazugehörige Nuckel-Box. Sämtliche persönliche Gegenstände und Kleidungsstücke sind aus Brandschutzgründen im Garderobenschrank aufzubewahren. Für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder, Schlitten usw. wird keine Haftung übernommen.

     

  7. Zur Sicherheit Ihres Kindes sind Kordeln jeglicher Art aus den Kleidungsstücken zu entfernen. Das Tragen von Ketten, Schlüsselbändern, Halsbändern und langen Ohrringen ist verboten. Liegengebliebene Kleidungsstücke u. ä. werden in der Fundsachen-Kiste im Eingangsbereich gelagert und nach Ablauf eines Monats entsorgt.

     

  8. Beim Betreten und Verlassen des Geländes achten Sie bitte darauf, dass die Tür umgehend wieder geschlossen wird, um die Sicherheit Ihres Kindes und anderer Kinder zu gewährleisten. Lassen Sie keine Kinder alleine aus der Tür (Türöffner). Der Türöffner ist nur von bevollmächtigten Abholern zu betätigen, keinesfalls von Kita-Kindern. Der Tür-Code dient der Sicherheit Ihres Kindes und ist wie eine „ PIN“ zu verstehen. Bitte lassen Sie ihn nur von Abholberechtigten nutzen und keinesfalls von Kita-Kindern. Das Spielplatzgelände sollte nur durch die Gartentür in der Halle betreten werden. Die Gruppenräume dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhe betreten werden.

     

  9. Die Kinder werden über bestimmte Verhaltensregeln (Verhalten auf dem Kitagelände, in den Räumen, auf den Emporen, in der Kinderküche usw.) altersgerecht belehrt. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Am Garderobenspind ist das Anbringen von Aufklebern und ähnlichen Klebeartikeln untersagt. Der Garderobenspind wird 1x wöchentlich von den Eltern eigenverantwortlich kontrolliert und gereinigt. Entsprechende Utensilien wie Lappen und Kehrgarnitur stellt die Kita in jeder Garderobe zur Verfügung.

     

  10. Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (z.B. Röteln, Windpocken, Mumps, Scharlach, Läuse, Durchfall / Erbrechen, Fieber u.a.) bekommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Kindes in die Kita ist dann die Vorlage eines ärztlichen Attests (Siehe auch Übersicht „Kinderkrankheiten“). Ist Ihr Kind von Allergien oder chronischen Krankheiten mit ständiger medikamentöser Begleitung betroffen, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Kitaleitung.

     

  11. Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt auf das Kitagelände und sind auch nicht unmittelbar davor anzubinden. Das Rauchen ist auf dem gesamten Kitagelände untersagt.

     

  12. Bei auftretenden Konflikten oder Unstimmigkeiten bitten wir darum, sich umgehend und vertrauensvoll zuerst an die pädagogische Fachkraft zu wenden. Auch die Kitaleitung steht Ihnen gern dafür zur Verfügung.

     

  13. Bitte halten Sie Termine für Entwicklungsgespräche oder Elterngespräche unbedingt ein.

     

  14. Die Einladungen und Protokolle des Kita-Ausschusses hängen an der Info-Tafel am Eingang aus. Gäste sind, nach vorheriger Anmeldung, herzlich willkommen.

     

  15. Das Hausrecht wird vom Leitungsteam ausgeübt.