Kita-Ausschuss

Der Kita-Ausschuss besteht zu drei gleichen Teilen aus

 

  • Mitgliedern, die vom Träger benannt sind

  • aus Elternvertreter(inne)n sowie

  • Erziehervertreterinnen

 

die für zwei Jahre gewählt werden.

 

Dieser Ausschuss berät alle Fragen, die die Betreuung der Kinder in der Kita berühren. Er beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über das pädagogische Konzept und berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Darüber hinaus versteht sich der Kita-Ausschuss als Arbeitsgruppe, in der interessierte Eltern jederzeit willkommen sind, um sich zu informieren, sich auszutauschen, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und zum Wohle der Kinder für die Belange der Kita mitzuarbeiten.


Im Eingangsbereich befindet sich der Briefkasten des Kita-Ausschuss, in dem Eltern und Erzieherinnen Wünsche, Anregungen und Kritik hinterlassen können. Protokolle werden an den Informationstafeln ausgehangen.